In der momentanen Situation kommt niemand um das Thema Coronavirus herum. Der Bund informiert online über die jeweils aktuelle Situation. Den nützlichen Link finden Sie in diesem Newsletter.

Immer wieder gibt es Diskussionen um Elternteile, die wegen kranken Kindern der Arbeit fernbleiben. Wer für wie lange von der Arbeit fern bleiben darf, klären wir hier.

Wann genau muss eine Arbeit angemeldet werden und ist entsprechend abgabepflichtig? Wir klären auf, ob Freundschaftsdienste oder Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit ist oder nicht.

Dies und vieles mehr in unserer März-Ausgabe. Viel Spass beim Durchlesen.

Coronavirus, was tun?

Der Bundesrat hat am 28. Februar 2019 in einer Pressemitteilung aufgrund der aktuellen Situation mit dem Coronavirus grosse Veranstaltungen verboten. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Situation – in der Schweiz und international, über Empfehlungen für Reisende und Antworten auf häufig gestellte Fragen (Quelle: Link).


Sind Freundschaftsdienste und Nachbarschaftshilfe Schwarzarbeit?

Eine meldepflichtige Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn eine bestimmte persönliche Tätigkeit verrichtet wird, die sich auf die Erzielung von Einkommen richtet. Das ist der Fall bei Arbeit zu einem marktüblichen Lohn oder bei Arbeit, die zwar zu einem tieferen als dem marküblichen Lohn verrichtet wird, aber mit der Motivation der Erzielung eines Einkommens, z.B. putzen oder kleine handwerkliche Arbeiten. Als Lohn gelten Geldleistungen und andere Leistungen wie zum Beispiel Sach- oder Dienstleistungen. Diese Arbeiten müssen vom Arbeitgeber gemeldet werden, auch wenn es sich um eine Privatperson als Arbeitgeber handelt. Die Meldung hat an die zuständige Ausgleichskasse zu erfolgen und umfasst die AHV/IV/EO und ALV sowie die Familienausgleichskasse und die Quellensteuer. Meistens kommt das vereinfachte Abrechnungsverfahren zum Zug, das folgende Vorteile hat:

  • Jährliche Zahlung der Sozialleistungen
  • Gleichzeitige Sozialversicherungsabrechnung und Versteuerung
  • Kein Lohnausweis notwendig
  • Ablieferung der Steuer als Quellensteuer, wird direkt beim Lohn in Abzug gebracht.

Keine Meldepflicht gilt bei Freundschaftsdiensten und Nachbarschaftshilfe, da nicht der Erwerb, sondern die Gefälligkeit im Vordergrund steht. Typisch ist, dass keine Gegenleistung vereinbart oder erwartet wird, dass die Dauer der Gefälligkeit nicht gemessen wird und dass nach der Erbringung kein oder nur ein symbolisches Entgelt geleistet wird (Quelle: Link).


Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Berufsunfall

Ein Arbeitnehmer gelangte ans Bundesgericht mit einer Klage auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber wegen eines Berufsunfalls. Dabei hatte das Bundesgericht zu beurteilen, inwieweit die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht. Gemäss Bundesgericht umfasst die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Verhütung von Unfällen, welche nicht auf ein unvorhersehbares Verhalten bzw. auf schweres Verschulden des geschädigten Arbeitnehmers zurückzuführen seien.

Bezüglich Instruktion und Kontrolle der Arbeitnehmer schrieb das Bundesgericht, dass daran weniger strenge Massstäbe anzulegen seien, wenn der Arbeitnehmer im betreffenden Beruf voll ausgebildet und erfahren sei. Instruktionen, sich nicht im Gefahrenbereich aufzuhalten, müssen nicht zwingend vom aktuellen Betrieb ausgehen. Im konkreten Fall musste der Arbeitnehmer bereits aufgrund seiner bisherigen Berufserfahrung wissen, dass er sich nicht in Gefahrenbereichen aufhalten durfte.

Das Gericht urteilte, dass der klagende Arbeitnehmer sich grobfahrlässig verhalten habe und der Unfall nicht der Arbeitgeberin angelastet werden könne (Quelle: BGE 4A_611/2018 vom 5. Juni 2019).


Kind krank: wer darf wie lange von der Arbeit fernbleiben? 

Immer wieder gibt es Diskussionen um Elternteile, die wegen kranken Kindern der Arbeit fernbleiben.

Es gilt, dass Mitarbeiter mit Familienpflichten für die Betreuung der kranken Kinder bis zu drei Tage frei bekommen. Die Eltern haben ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, bereits ab dem ersten Tag, wenn der Arbeitgeber dies wünscht. Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag für den Mitarbeiter selbst eine längere Frist vorsieht.

Der Anspruch von drei Tagen gilt pro Krankheitsfall und steht nur einem Elternteil zu. Es können nicht beide Elternteile gleichzeitig zu Hause beim kranken Kind bleiben.

In einzelnen, aussergewöhnlichen Fällen kann auch eine längere Abwesenheit des Arbeitnehmers notwendig sein, insbesondere bei schweren Erkrankungen. Dies ist mittels Arztzeugnissen nachzuweisen.

Die Lohnfortzahlung richtet dich nach dem gesetzlichen Minimum. Wichtig für den Arbeitgeber: Er hat den Lohn für die beschränkte Dauer gemäss Gesetz auch dann zu bezahlen, wenn eine Krankentaggeldversicherung vereinbart wurde. Denn die Krankentaggeldversicherung wird wahrscheinlich den Arbeitsausfall aufgrund der Betreuung kranker Kinder nicht abdecken (Quelle: Art. 36 Abs. 3 Arbeitsgesetz). 


Kunst als Kapitalanlage oder nur Hausrat?

Gemäss Steuergesetz unterliegt der Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände nicht der Vermögenssteuer und müssen in der Steuererklärung nicht deklariert werden. Was aber nicht mehr Hausrat sein soll und was als Kunst bewertet wird, ist eine schwierige Abgrenzungsfrage.

2012 schuf das Zürcher Verwaltungsgericht mit einem Entscheid eine neue Rechtsunsicherheit. Es hat in einem Urteil ein Bild von Giovanni Giacometti, das in einer Familie vererbt wurde, neu als Vermögen und nicht als Hausrat bewertet. Das Amt verlangte u.a. Vermögens-Nachsteuer für die Zeit, in der das Bild im Haushalt an der Wand gehangen hat.

Das Gericht definierte, dass übliche Einrichtungen einer Wohnung, deren Verkehrswert CHF 150’000 überschreite, ein steuerbares Vermögen darstelle, unabhängig von der konkreten Nutzung und den finanziellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen.

Zwischen den Kantonen bestehen grosse Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von Kunst. Im Kanton Genf sind kunst- und wissenschaftliche Sammlungen ausdrücklich von der Vermögenssteuer befreit, ausser sie dienen der Spekulation. Bezüglich der Erbschaftssteuer befreien die meisten Kantone den Hausrat, nicht aber der Kanton Zürich.

Auch herrscht Unsicherheit hinsichtlich der Schätzung des Wertes eines Kunstgegenstandes. Der Versicherungswert wird gerne von den Steuerbehörden als Massstab hinzugezogen. Häufig aber übersteigt der Versicherungswert den Verkehrswert, da ersterer die Kosten einer Wiederbeschaffung widerspiegelt. Kunstexperten gehen davon aus, dass der Verkehrswert vieler Kunstwerke deutlich unter dem Versicherungswert liegt. Der Steuerpflichtige könnte also ein Gutachten in Auftrag geben, das beweist, dass der Verkehrswert unter dem Versicherungswert liegt. Die Steuerbehörde des Kanton Baselland rechnet pauschal mit der Hälfte des Versicherungswertes.

Für Kunstbesitzer empfiehlt es sich, Kunstwerke zu deklarieren. Steuerbehörden in den meisten Kantonen anerkennen, dass Kunst mit einem grossen Unsicherheitsfaktor behaftet ist (Quelle: aus der Praxis). 


Mitarbeitende müssen sich nicht loyal zum Unternehmen verhalten

Ein Bauunternehmen kündigte einem Mitarbeitenden unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Während dieser Frist entdeckte der Vorgesetzte, dass der Mitarbeitende mehrere SMS an Kollegen verschickt hatte, die zum Streik aufriefen. Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mitarbeitenden fristlos.

Das Bundesgericht und alle Gerichte hiessen die Klage auf Lohnzahlung des Mitarbeitenden gut. Ein Arbeitnehmer muss sich nicht loyal verhalten und Arbeitnehmer dürfen sich untereinander absprechen, auch eine Streikkoordination ist erlaubt (Quelle: BGE 4A_622/2018 vom 5.4.2019).


Negativzinsen sind steuerlich abzugsfähig

Einige Banken verrechnen Zinsen auf Guthaben, sog. Negativzinsen. Diese Zinskosten können in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Sie gelten nicht als Schuldzinsen, sondern können als Vermögensverwaltungskosten in der Steuererklärung abgezogen werden. Jedoch sollte die Abzugsfähigkeit je nach Kanton in der Wegleitung nachgelesen werden, da Maximalbeträge als Abzug definiert werden können (Quelle: aus der Praxis). ​