Elektroautos werden immer beliebter. Aber wo lade ich den Wagen auf? Ist der Vermieter verpflichtet, eine E-Ladestation zu installieren? Wir zeigen in diesem Newsletter auf, wie dies gesetzlich geregelt ist.

Seit Januar 2020 wurden die UVG-Prämien erhöht. Es gilt nun, dies in der Lohnbuchhaltung anzupassen.

Viele Arbeitnehmende gehen davon aus, dass die AHV-Renten automatisch bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt werden. Das ist jedoch nicht der Fall, der Rentenbezug muss angemeldet werden.

Dies und vieles mehr in unserer Februar-Ausgabe. Viel Spass beim Durchlesen.

Neue UVG-Prämien seit 1.1.2020

Die Prämien der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung wurden per 01.01.2020 erhöht. Mit diesen Zusatzprämien wird der Teuerungsausgleich bei den UVG-Renten finanziert. Es handelt sich um eine gesetzliche Anpassung, deshalb besteht kein Kündigungsrecht. Die neuen Prämiensätze der UVG-Police müssen in der Lohnbuchhaltung und bei den Lohnabrechnungen angepasst werden (Quelle: Link).


Neue Liegenschaftskostenverordnung seit 01.01.2020

Steuern sparen beim Liegenschaftsunterhalt ist ab 1. Januar 2020 möglich. Energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen an einer Liegenschaft wirken sich steuermindernd aus:

  • Die Rückbaukosten (Abbruchkosten) eines alten Gebäudes können neu als Liegenschaftsunterhaltskosten geltend gemacht werden, sofern anschliessend ein Ersatzneubau mit gleicher Nutzung und auf dem gleichen Grundstück errichtet wird.
  • Investitionskosten an bestehenden Gebäuden, die zur Energieeinsparung und dem Umweltschutz dienen, sind neu abzugsfähig.

Die genannten Kosten müssen nicht vollumfänglich im Baujahr steuerlich berücksichtigt werden. Die Auslagen können auf maximal drei aufeinanderfolgende Steuerperioden verteilt werden, sofern sie im Jahr, in dem sie entstanden sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können (Quelle: Link).


Muss der Vermieter eine E-Ladestation für Elektroautos installieren?

Entgegen vielen Meinungen hat ein Mieter keinen Anspruch auf die Erschliessung eines Stellplatzes für ein Elektroauto, die Benutzung einer bestehenden Ladeinfrastruktur oder den Bezug von Gemeinschaftsstrom zum Laden eines Elektroautos.

Ein möglicher Antrag ist an den Vermieter zu stellen und bei Bewilligung ist zu klären, wer die E-Ladestation veranlasst, bezahlt und wie die Stromkostentragung geregelt wird. Ebenso muss geklärt werden, wie vorgegangen wird bei Wegzug des Mieters und in welchen Frequenzen die Anlageerneuerung angesichts der rapiden technischen Entwicklung stattfinden soll.

(Quelle: Swiss eMobility bietet Musterdokumente für Vermieter und Stockwerkeigentümer mit nützlichen Hinweisen: Link)


Stellenmeldepflicht seit 1.1.2020

Der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten sinkt ab 1.1.2020 wie vorgesehen von 8 auf 5 Prozent der Arbeitslosenquote.

In der Liste der Berufsarten ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 meldepflichtig sind.

(Quelle: www.arbeit.swiss bietet einen online-Check, ob eine Stelle meldepflichtig ist.).


Rentenbezug bei der AHV muss angemeldet werden

Viele ältere Arbeitnehmende gehen davon aus, dass die AHV-Renten automatisch bei Erreichen des Rentenalters ausbezahlt werden. Da die AHV aber eine Versicherung ist, muss das Ereignis – der Eintritt ins Rentenalter – der Versicherung gemeldet werden. Der Anspruch auf die Rente entsteht am ersten Tag des Monats nach dem entsprechenden Geburtstag. Die Bearbeitung dauert unter Umständen einige Monate, daher ist es ratsam, sich im voraus bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden.

Wie hoch die ungefähre Rente sein wird, kann online berechnet werden. (Quelle: http://bit.ly/2SzAbtq. Ebenfalls kann schriftlich eine Anfrage gestellt werden, die kostenlos beantwortet wird.)


Fristlose Kündigung auch nach 15 Jahren möglich

Das Bundesgericht bestätige eine fristlose Entlassung einer Mitarbeitenden nach 15 Dienstjahren als gerechtfertigt. Die Mitarbeitende zündete sich eine Zigarette im Nichtraucher-Bereich an, machte sich in einem Video über ihren Vorgesetzen lustig und erfasste ihre Arbeitszeit nicht korrekt. Diese drei Verfehlungen erachtete das Bundesgericht als genügend schwer, um auch nach fast 15 Jahren die fristlose Kündigung auszusprechen (Quelle: BGE 8C_800/2016 vom 12.12.2017).​


Entzug der Geschäftsführung bei der GmbH

Gemäss Obligationenrecht kann jeder Gesellschafter bei Gericht beantragen, einem Geschäftsführer die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis zu entziehen oder zu beschränken, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

Das Bundesgericht äusserte sich nun, was unter einem wichtigen Grund zu verstehen ist. Es hielt fest, dass es nur darum geht, die Funktionstauglichkeit der Gesellschaftsorgane aufrecht zu erhalten. Ob ein Grund wichtig ist, hängt ausschliesslich davon ab, ob das Interesse der Gesellschaft gefährdet ist. Mögliche Nachteile der Geschäftsführung müssten der GmbH selbst drohen und nicht ihren Gesellschaftern. Individuelle Interessen seien kein wichtiger Grund. Auch «Reibereien» und «Konflikte», die sich nicht zum Nachteil der Funktionsfähigkeit der Gesellschaft auswirkten, seien keine wichtigen Gründe (Quelle: BGE 4A_693/2015 von 11.7.2016).


Wann sind Auszeichnungen, Förderbeiträge und Preise steuerfrei?

Alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte unterliegen der direkten Bundessteuer. Es kann aber sein, dass bei Zuwendungen im Rahmen von Preisen, Ehrengaben, Auszeichnungen, Stipendien sowie Förderbeiträgen im Kultur-, Sport- und Wissenschaftsbereich es sich um Sondertatbestände handelt, die diese Zuwendungen von der direkten Bundessteuer ausnehmen.

Konkret können Preise, Ehrenabgaben und Auszeichnungen unter gewissen Umständen auch als eine Schenkung klassifiziert werden, die auch von der direkten Bundessteuer befreit ist. Eine Schenkung liegt vor, wenn einer beschenkten Person ein Vermögen oder ein Vermögensteil übertragen wird, ohne dass die beschenkte Person eine Gegenleistung zu erfüllen hat. Das heisst, es darf sich nicht um eine nachträgliche Entlöhnung für eine Arbeit handeln.

Um steuerbefreit zu sein, müssen diese Leistungen die folgenden drei Kriterien kumulativ erfüllen:

  1. Die Person, welche die Leistung empfängt, muss bedürftig sein.
  2. Die private- bzw. öffentlich-rechtliche Institution erbringt die Leistung mit einer Unterstützungsabsicht.
  3. Es muss sich um eine unentgeltliche Leistung handeln.

(Quelle: Kreisschreiben Nr. 43 ESTV – Link für Dokumentendownload)


Das aus für die Inhaberaktie

Im Juni 2019 haben National- und Ständerat einmal mehr auf Druck aus dem Ausland beschlossen, in Rekordzeit, das heisst ab 1. November 2019, die Inhaberaktien mit wenigen Ausnahmen abzuschaffen.

Seither sind Inhaberaktien nur noch dann zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert hat oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestattet sind.

Bestehende Inhaberaktien müssen innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes umgewandelt werden, also bis zum 30. April 2021. Ab 1. Mai 2021 werden die dannzumal unzulässigen Inhaberaktien vom Handelsregisteramt automatisch umgewandelt. Die Umwandlung von Amtes wegen hat allerdings zur Folge, dass zukünftige Änderungen (wie z.B. Mutationen im Verwaltungsrat etc.) erst eingetragen werden, nachdem die notwendige Statutenänderung nachgeholt worden ist (Quelle: Link).