Was ist bei einem Umbau in der Steuererklärung abzugsfähig? Anhand eines Beispiels zeigen wir in diesem Newsletter, worauf geachtet werden muss.

Die Beiträge von Vereinsmitgliedern müssen nicht in jedem Fall versteuert werden. Sind bestimmte Voraussetzungen gewährleistet, ist eine Steuerbefreiung möglich.

Haftungs-Ansprüche an den Verwaltungsrat sind oftmals mit grossen Summen verbunden. Wir zeigen auf, mit welchen Möglichkeiten eine Abwehr ergriffen werden kann.

Dies und vieles mehr in unserer Oktober-Ausgabe. Viel Spass beim Durchlesen.

Abzugsfähigkeit bei Umbauten

Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate verlängert. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021 und gilt für einzelne Branchen und Unternehmungen.

Durch die Verlängerung dieser Höchstbezugsdauer auf 18 Monate haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren
(Quelle: Link).


Abwehr von Haftungs-Ansprüchen an den Verwaltungsrat

Verwaltungsräte haften für die Schäden, die sie der Gesellschaft durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung zufügen. Oft sind grosse Summen im Spiel wenn es zu einer Klage kommt und der Privatkonkurs droht wie ein Schwert über den Köpfen eines Verwaltungsrats.

Folgende vier Möglichkeiten können zur Abwehr ergriffen werden:

  1. Delegation der Geschäftsführung: Verwaltungsräten ist es erlaubt, die Geschäftsführung an Dritte abzutreten, soweit es sich dabei nicht um unübertragbare und unentziehbare Aufgaben handelt. Am besten nimmt der VR eine formelle Delegation mit einem Organisationsreglement vor und sorgt dafür, dass der eingesetzte Geschäftsführer sorgfältig instruiert und überwacht wird.
  2. Décharge: Ein Décharge ist der Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen der Generalversammlung. Es ist eine Erklärung, dass gegen die Organe aus deren Geschäftsführung während einer bestimmten Geschäftsperiode keine Forderung geltend gemacht werden kann. Organe, denen die Décharge erteilt wurde, können bei einer Klage vor Gericht die Entlastungseinrede erheben.
  3. Business Judgement Rule: Die Business Judgement Rule ist ein Rechtskonstrukt aus dem angloamerikanischen Raum und bedeutet, dass Verwaltungsräte nicht für Schäden aus ihrer Tätigkeit haften, wenn sie einen sorgfältigen und informierten Entscheid getroffen haben. Durch diese Regel soll vermieden werden, dass Verwaltungsräte Angst davor haben, einen riskanten, aber möglicherweise lohnenden Entscheid zu treffen, weil ihnen bei Misserfolg Haftungsklagen drohen.
  4. Einwilligung der Geschädigten: eine Haftung entfällt, wenn die Verwaltungsräte eine Pflichtverletzung mit Einwilligung der Geschädigten begangen haben. Gemäss Bundesgericht ist eine Pflichtverletzung der Verwaltungsräte nicht strafbar, wenn sie mit dem Einverständnis, ausdrücklich oder stillschweigend, der Aktionäre erfolgte. Verwaltungsräte können sich so absichern, indem sie die Generalversammlung im voraus über schwierige Geschäfte abstimmen lassen.

(Quelle: aus der rechtlichen Praxis).


Hausfriedensbruch durch Vermieter

Ein Mieter einer Werkstatt erhielt die Kündigung durch den Vermieter, die er vor Gericht anfocht. Während des Gerichtsverfahrens zog er in eine andere Werkstatt, liess aber noch Gegenstände zurück und behielt den Schlüssel. Der Vermieter betrat die Werkstatt und entsorgte die Waren des Mieters, ohne ihn zu informieren.

Das Bundesgericht verurteilte den Vermieter wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung, da er nicht berechtigt war, das Mietobjekt zu betreten und Eigentum des Mieters wegzuwerfen. (Quell: BGE 6B_901/2019 vom 11.10.2019).


SHAB-Meldungen und Markenanmeldungen neu mit EasyGov.swiss 

Das SECO hat per 1. September 2020 den Online-Schalter für Unternehmen EasyGov.swiss ausgebaut und bietet neu die Möglichkeit, gewisse Meldungen beim Schweizerischen Handelsamtsblatts zu erfassen und veröffentlichen. Zusätzlich können beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) elektronische Markenanmeldungen vorgenommen werden (Quelle: Link).


Steuern online einfach berechnen und vergleichen

Der neue Online-Steuerrechner der Steuerverwaltung ermöglicht das Berechnen der Steuerbelastung für Einkommen und Vermögen, Erbschaften und Kapitalleistungen aus Vorsorge. Auch können Vergleichsberechnungen zwischen Gemeinden erstellt oder die steuerlichen Konsequenzen bei bevorstehenden persönlichen Veränderungen wie Heirat, Lohnerhöhung usw. berechnet werden.
(Quelle: Link).


Provision muss auch in den Ferien bezahlt werden

Ein Autoverkäufer aus dem Kanton Bern erhielt einen monatlichen Fixlohn von rund 4’000 Franken plus Provisionen. In den Ferien wurden ihm keine Provisionen ausbezahlt. Nach der Kündigung forderte der Autoverkäufer von seinem Arbeitgeber die Provisionen für die Ferienzeit der letzten fünf Jahre in der Höhe von 24 000 Franken und gelangte damit bis vor das Bundesgericht. Das Bundesgericht gab ihm Recht mit der Begründung, dass Provisionen Lohnanteil seien und auch während der Ferien geschuldet sind (Quelle: BGE 4A_59/2020 vom 29.4.2020).


Beiträge von Vereinsmitgliedern: steuerpflichtig oder nicht? 

Vereine müssen wie Unternehmen Gewinn und Vermögen versteuern. Liegen Gewinn und Vermögen unter einem gewissen Betrag (kantonal unterschiedlich), fallen keine Steuern an.

Mitgliederbeiträge werden nicht zum steuerbaren Gewinn gezählt. Als Mitgliederbeiträge gelten geldwerte Leistungen der Vereinsmitglieder mit dem Zweck, dass der Verein den Vereinszweck im Interesse aller Mitglieder umsetzt.

Die Steuerbefreiung von Mitgliederbeiträgen ändert sich aber, wenn den Zahlungen der Mitglieder konkrete Gegenleistungen des Vereins entgegenstehen oder der Verein persönliche Interessen eines Mitglieds fördert. Als steuerbefreit gelten Mitgliederbeiträge nur, wenn sie folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • die Verpflichtung zur Zahlung der Jahresbeiträge ist in den Statuten vorgesehen,
  • die Zahlungen werden hauptsächlich von den Vereinsmitgliedern geleistet
  • und die Zahlungen werden von allen Mitgliedern gleichmässig erhoben.

(Quelle: Praxis der kantonalen Steuerämter).


Abzugsfähigkeit bei Umbauten 

Die Kosten der nachträglichen Isolation des Dachstocks im Zusammenhang mit einem Ausbau resp. einer damit verbundenen Wohnraumerweiterung sind steuerlich nicht abzugsfähig. Hingegen sind die nachträglichen reinen Isolationsmassnahmen zur energetischen Verbesserung ohne Wohnraumerweiterung steuerlich nach wie vor abzugsfähig.

Vorbeugender Schutz gegen Marder oder Mücken oder der Einbau neuer elektrischer Jalousien sind bei Erstinstallationen nicht abzugsfähig. Ein späterer Ersatz dieser Neuinstallation ist dagegen dann voll abzugsfähig (Quelle: aus der angewandten kantonalen Steuerpraxis).


Mehr Frauen im Kader von börsenkotierten Unternehmen  

Ab 1. Januar 2021 sollen grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen. Konkret gilt neu ein Richtwert von 30 Prozent Frauen im Verwaltungsrat und 20 Prozent Frauen in der Geschäftsleitung. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, ist das Unternehmen verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Der Bundesrat setzt die entsprechenden Änderungen des OR auf den 1. Januar 2021 in Kraft (Quelle: aus dem Bundeshaus).​