Nachträglicher Einkauf in die Säule 3a
Seit dem 1. Januar 2025 können Versicherte in der Schweiz nachträglich in die Säule 3a einzahlen und so Beitragslücken schliessen. Diese Regelung bietet fortan eine wertvolle Möglichkeit, die eigene Altersvorsorge zu optimieren.