Die AHV-Beiträgeauf dem Lohn werden per 1.1.2020 angepasst. Eine übersichtliche Liste finden Sie in diesem Newsletter.

Sie haben ein KMU und Ihnen wurde kein Bankkredit für ein Projekt gewährt wegen fehlenden Garantien? In diesem Fall bieten Bürgschaftsorganisationen eine Bürgschaft als Finanzierungsmittel an. Lesen Sie in diesem Artikel die Details dazu.

Dies und vieles mehr in unserer November-Ausgabe. Viel Spass beim Durchlesen.

Höhere AHV-Beiträge auf dem Lohn ab 1. Januar 2020

Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 auf 8,7 Prozent. Somit erhöht sich der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 auf 10,55 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmende teilen sich die Beiträge an die 1. Säule weiterhin hälftig.

Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020:

(Quelle: Link).


Hausdurchsuchungen der Steuerverwaltung müssen geduldet werden

Zwangsmassnahmen der Steuerverwaltung sind die Beschlagnahme von Beweismittelund Hausdurchsuchungen. Sie stehen der Eidg. Steuerverwaltung bei der Verrechnungssteuer und bei den direkten Steuern zur Verfügung.

Demgegenüber können diekantonalen Steuerverwaltungen, die für die Verfolgung und Ahndung von Steuerdelikten im Bereich der direkten Steuern zuständig sind, keine Zwangsmassnahmen einsetzen. Sie können also weder Hausdurchsuchungen durchführen oder anordnen noch direkt bei Banken Informationen einholen. Trotzdem muss mit Zwangsmassnahmen gerechnet werden: Die kantonalen Strafverfolgungsbehördensind zur Verfolgung von Steuervergehen zuständig und können die folgenden Instrumente der Strafprozessordnung einsetzen:

  • Hausdurchsuchungen
  • Edition oder Beschlagnahme von Bankinformationen
  • Beschlagnahme von Vermögenswerten zwecks späterer Einziehung

Auch können bei Verdacht von schwerenSteuerwiderhandlungen im Bereich der direkten Steuern Zwangsmassnahmen angeordnet werden.

Falls eine Hausdurchsuchung im Unternehmen stattfindet, gilt es Ruhe zu bewahren, den Durchsuchungsbefehl genau zu prüfen und die Durchsuchung zu überwachen. Nach der Durchsuchung kann Beschwerde gegen die Beschlagnahme von Beweismitteln und Vermögenswerten erhoben werden.

Ebenfalls ist eine Siegelung in Betracht zu ziehen. Eine Siegelung bedeutet, dass Aufzeichnungen und Gegenstände, die nach Angaben der Inhaberin oder des Inhabers wegen eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts oder aus anderen Gründen nicht durchsucht und beschlagnahmt werden dürfen, zu versiegeln sind und von den Strafbehörden weder eingesehen noch verwendet werden dürfen. Eine Siegelung kann bei jeder Form der Durchsuchung verlangt werden(Quelle: www.estv.admin.ch – aus der Praxis).


Neu: Steuervertreter haben Zugang zu Steuerabrechnungen bei Suisse Tax

Die eidg. Steuerverwaltung hat ihr Angebot erweitert und hat ihr Online-Tool so eingerichtet, dass

  • Steuervertreter/Treuhänder die Möglichkeit haben, auf einen Blick alle noch nicht eingereichten Abrechnungen ihrer Kunden, die elektronisch abrechnen, einzusehen und
  • Steuerpflichtige mit einem Mehrwertsteuer-Guthaben ihre Auszahladresse selbst online erfassen können.

(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)


SECO publiziert neuen Lohnrechner

Das SECO hat einen neuen Lohnrechner publiziert. Er bietet die Möglichkeit, für ein spezifisches individuelles Profil einen monatlichen Bruttolohn und die Streuung der Löhne zu berechnen. Die Resultate stellen keine Lohnempfehlung dar.

www.entsendung.admin.ch/Lohnrechner/home (Quelle: Link)


Lohnanspruch bei Krankheit im Stundenlohnarbeitsverhältnis?

Wer aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann und für mehr als drei Monate angestellt war, hat Anspruch auf Lohn. Während mindestens drei Wochen pro Jahr muss der Lohn weiterbezahlt werden. Wie lange genau, hängt von der Anzahl Dienstjahre und vom Arbeitsort ab. Bei unregelmässigem Lohn wird in der Regel auf den Durchschnitt des Lohns im letzten Jahr vor der Krankheit abgestellt (Quelle: Art. 324a Abs.1 OR).


Bürgschaften als Finanzierungsmittel

In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsorganisationen, die wirtschaftlich tragfähigen KMUs mit Entwicklungspotenzial dabei helfen, einen Bankkredit zu erhalten. Dabei geht es um die Finanzierung von Projekten, die Banken mit der Begründung von fehlenden Garantien ablehnen. Um diese Unterstützung noch weiter auszubauen, wurde die Obergrenze für die verbürgte Summe am 1. Juli 2019 von CHF 500’000 auf CHF 1 Mio. erhöht.

Voraussetzungen für eine Bürgschaft sind:

  • Langfristig lebensfähiges und stimmiges Projekt
  • Keine staatlichen Subventionen
  • Betrag muss unter CHF 1 Mio. liegen
  • Branche nicht im Landwirtschaftssektor

Wird das Gesuch bewilligt, liegt der angebotene Zins in der Regel unter demjenigen für einen Bankkredit ohne Garantie. Hinzu kommt eine jährliche Risikoprämie von 1,25%, die das KMU zu zahlen hat. Das Ziel der Bürgschaft besteht nicht darin, den KMU möglichst tiefe Zinssätze zu verschaffen, sondern Unternehmen, die keinen Bankkredit erhalten, den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern.

Grundsätzlich bürgen die Bürgschaftsorganisationen nur für Kredite, die über eine Laufzeit von höchstens zehn Jahren abgezahlt werden (Quelle: https://kmu-buergschaften.ch/).


Vorkaufsrecht nicht immer durchsetzbar

Im Kanton Graubünden verkaufte ein Vater seinem Sohn die Mehrheit der Aktien eines Bündner Hotels. Gleichzeitig sicherte der Vater im Kaufvertrag seiner Tochter ein Vorkaufsrecht der Aktien zu. Später verkaufte der Sohn die Aktien zum Teil an den Geschäftsführer der Hotel-AG. Seine Schwester wollte darauf die Aktien erwerben und wies auf ihr Vorkaufsrecht hin, was ihr die Hotel-AG verweigerte.

Die Tochter klagte darauf vor Gericht gegen die Aktiengesellschaft und verlangte, dass sie ins Aktienbuch einzutragen sei. Sowohl das Regional- als auch das Kantonalgericht gaben ihr Recht.

Das Bundesgericht hingegen sah die Situation anders. Das Gesetz erlaube es einer Aktiengesellschaft aus wichtigen Gründen, die Übertragung von Aktien abzulehnen. In diesem Fall hatte der Geschäftsführer mit der Kündigung gedroht, falls jemand anders als er die Aktien kaufe. Er habe sich in schwierigen Zeiten sehr engagiert und darum sei es im Interesse des Hotels zu verhindern, dass er die Firma verlasse. Das Bundesgericht sah dies als ein wichtiger Grund zur Ablehnung des Aktienverkaufs und gab der Hotel-AG Recht (Quelle: BGE 4A_623/2018 vom 31.7.2019)


Wofür vor Gericht gegangen wird…

Eine Frau bestellte bei einem Betreibungsamt im Kanton Aargau einen Auszug aus dem Betreibungsregister über eine andere Person. Sie forderte die Auskunft «gegen Rechnung». Das Betreibungsamt verlangte 17 Franken für den Auszug und 8 Franken für die Rechnungsstellung. Dagegen erhob die Frau Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau. Sie argumentierte, ein Betreibungsauszug koste pauschal 17 Franken plus allenfalls 1 Franken für die Zustellung. Das Obergericht sah es anders und befand, die Gebühr für die Rechnung sei angemessen und stehe im Gesetz (Quelle: Obergericht Aargau, Urteil KBE.2019.1 vom 27. März 2019).​


STAF und deren Auswirkungen auf Dividendenbezüge

Am 1.1.2020 tritt die Steuerreform und die neue AHV-Finanzierung in Kraft. Mit dieser Einführung werden u.a. die Dividendenbesteuerungen bei Eigentümern angepasst, welche mindestens 10 % an einer Gesellschaft halten. Allenfalls kann dies noch kurz vor Ende Jahr dazu führen, das die Dividendenpolitik angepasst werden sollte und noch Bezüge vor Ende Jahr zu tieferen Steuersätzen bezogen werden sollten.

Auf jeden Fall sollte die Dividendenplanung überdacht werden. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.