Die BVG-Arbeitnehmerbeiträge dürfen neu mit Arbeitgeberbeitragsreserven bezahlt werden. Was dies für Auswirkungen hat, lesen Sie in diesem Newsletter.

Für das Jahr 2020 wurden keine Verzugszinsen für verspätete Zahlungen von Steuern erhoben. Seit 2021 ist diese Sonderregelung nicht mehr in Kraft, die Verzugszinsen werden wieder geschuldet.

Was sind Kettenarbeitsverträge und wann sind diese verboten oder wo machen sie Sinn?

Dies und vieles mehr in unserer Februar-Ausgabe. Viel Spass beim Durchlesen.

BVG-Arbeitnehmerbeiträge

Bezahlung der BVG-Arbeitnehmerbeiträge mit Arbeitgeberbeitragsreserven

Arbeitgeberbeitragsreserven dürfen grundsätzlich nur für die Bezahlung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden. Seit dem 12. Nov. 2020 dürfen neu wegen Covid-19 auch die Arbeitnehmerbeiträge damit bezahlt werden, auch jene die vor dem Inkrafttreten der Verordnung fällig und noch nicht beglichen wurden.

Für die Arbeitnehmenden ist die Massnahme nicht nachteilig, da der Arbeitgeber ihren Beitragsanteil in beiden Fällen ohnehin von ihrem Lohn abzieht und ihnen die gesamten Beiträge weiterhin von der Vorsorgeeinrichtung gutgeschrieben werden. Die neue Verordnung gilt bis Ende Dezember 2021. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlungsweise der freien Mittel aus der Pensionskasse einer Auflösung von stillen Reserven gleichgestellt ist und im Anhang zur Jahresrechnung offengelegt werden muss (Quelle: Link).


Verzugszinsen auf verspätete Zahlungen von Steuern

Die Verordnung über den Verzicht auf Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung von Steuern, Lenkungsabgaben und Zollabgaben ist am 31. Dezember 2020 ausgelaufen.

Ab dem 1. Januar 2021 ist bei verspäteter Zahlung der Mehrwertsteuer wieder der jährliche Verzugszins in der Höhe von 4% geschuldet.

Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 1. Januar 2021 der Verzugszinssatz für das Kalenderjahr 2021 von 3 % festgelegt (Quelle: Link).


Mehr meldepflichtige Berufsarten für das Jahr 2021

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2021 erhöht. Neu sind nebst allen Berufsarten, die im 2020 meldepflichtig waren, Berufe der personenbezogenen Dienstleistungen wie z.B. Gast- und Beherbergungsgewerbe, Detailhandel dazu gekommen, und des Weiteren der Bereich Kunst und Unterhaltung, die Reisebranche und das verarbeitende (Quelle: www.arbeit.swiss).


Rückzahlung der Ergänzungsleistungen durch die Erben

Neu müssen Erben die vom Erblasser nach dem 1.1.2021 bezogenen Ergänzungsleistungen zurückbezahlen, sofern der Nachlass CHF 40‘000 übersteigt (Quelle: www.ahv-iv.ch).


Zehnjähriger Anspruch auf ein Arbeitszeugnis

Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis der zehnjährigen Verjährungsfristunterliegt.

Lohnforderungen oder anderen Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis haben die kurze Verjährungsfrist von fünf Jahren zwecks rascher Abwicklung von Forderungen des laufenden Geschäftsbetriebes (Quelle: BGE 4A_295/2020 vom 28.12.2020).​


Lieferung von Maschinen und Produkten ab 1. Januar 2021 nach UK

Die britischen Behörden informierten, dass es für Maschinen und Produkte, welche unter die «Outdoor Noise Directive» der EU fallen, zwingend ab dem 1. Januar 2021 eine «authorised person» oder «responsible person» mit Sitz im Vereinigten Königreich benötigt.

UK-Tochtergesellschaften können ohne weiteres diese Funktion übernehmen. Bei einem Vertrieb über Wiederverkäufer oder Agenten besteht die Möglichkeit, dass sie als «responsible person» handeln. Auch andere Geschäftspartner wie z.B. Service-Unternehmen können als «responsible person» eingesetzt werden.

Für Schweizer Hersteller, die direkt an Kunden in UK liefern, ist noch keine Lösung in Sicht (Quelle: swissmem).​


Kettenarbeitsverträge sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt 

Kettenarbeitsverträge sind mehrere nacheinander abgeschlossene befristete Arbeitsverhältnisse. In der Schweiz sind Kettenarbeitsverträge erlaubt. Nicht erlaubt ist jedoch der Abschluss von Kettenarbeitsverträgen, wenn es keinen Grund gibt, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abzuschliessen und der Arbeitgeber so den Kündigungsschutz umgehen will. Bei zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsverträgen ist nicht von Rechtsmissbrauch auszugehen und dieses Handeln ist zulässig. Ab dem dritten aufeinanderfolgenden Arbeitsvertrag kommt es auf den Einzelfall an. Zu berücksichtigen ist dabei der Unterbruch, der zwischen den Arbeitsverträgen liegt. Längere Unterbrüche lassen annehmen, dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde und kein Kettenarbeitsvertrag vorliegt.

Das Bundesgericht nennt folgende Berufsarten, bei denen Kettenarbeitsverträge durchaus Sinn machen: Künstler, Berufssportler, Lehrkräfte, die pro Semester lehren.

Unzulässige Kettenarbeitsverträge werden in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgedeutet und es gelten dessen Regeln (Quelle: BG 4A_215/2019, 4A_217/2019 vom 7. Oktober 2019).


Steuerlicher Abzug bei Unternutzung des Eigenheimes 

Wenn der Eigentümer eines Einfamilienhauses oder Stockwerkeigentums nur noch einen Teil seines Wohneigentums nutzt, liegt Unternutzung vor. Dies ist der Fall, wenn Kinder ausziehen oder Ehepartner sterben. In diesem Fall kann bei der direkten Bundessteuer und in einigen Kantonen ein Abzug vom Eigenmietwert beantragt werden.

Die Voraussetzungen für den Abzug sind nicht leicht zu erfüllen: Die Räume dürfen weder als Gäste- noch als Bastel- oder Bügelzimmer benutzt werden. In einzelnen Kantonen muss man sogar die Möbel entfernen, in anderen dürfen Möbel gelagert werden. Weitere Aspekte wie die üblichen Gepflogenheiten und die finanziellen Verhältnisse werden berücksichtigt. Für Zweit- oder Ferienwohnungen lässt sich kein Unternutzungsabzug geltend machen, selbst wenn sie die meiste Zeit leer stehen.

Wer ein Haus kauft, das von Anfang an zu gross ist, kann keinen Abzug geltend machen (Quelle: Link).


Betreuungsurlaub ab 2021 

Der vom Parlament im Dezember 2019 beschlossene Betreuungsurlaub wird in zwei Etappen per 1. Januar 2021 und per 1. Juli 2021 in Kraft treten.

Per 1. Januar 2021 trat der Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Betreuung eines Familienmitglieds oder des Lebenspartners mit gesundheitlicher Beeinträchtigung in Kraft. Per 1. Juli 2021 können erwerbstätige Eltern von schwer kranken oder nach einem Unfall schwer beeinträchtigten Kindern einen auf maximal 14 Wochen befristeten Betreuungsurlaub beziehen. Dazu gelten seitens des Arbeitgebers neue Kündigungsfristen und Ferienregelungen (Quelle: Link).


COVID-19-Pandemie und Jahresabschlüsse 2020 

Die COVID-19-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen werden verschiedene, zum Teil neue Fragestellungen in Bezug auf die Jahresabschlüsse 2020 aufwerfen. Es sind dies Themen zur Fortführung der Unternehmen mit oder ohne die COVID-19 Kredite des Bundes und der Banken aber auch Aspekte der Bewertung aufgrund von Schliessungen von Betrieben wegen behördlicher Anordnung. Die Darstellung von erhaltenen Kurzarbeits- oder EO-Entschädigungen aber auch die korrekte Darstellung der COVID-19 Kredite in der Bilanz und Erfolgsrechnung aber auch im Anhang werden Thema in der Abschlussgestaltung der Jahresrechnung 2020 sein.

Kommen Sie auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne.